EmpfängerInnen von Forschungsbeiträgen sind verpflichtet, dem Ausschuss zu Handen des Stiftungsrates über die Verwendung der Mittel Rechenschaft abzulegen und über die im Rahmen ihres Forschungsprojektes erzielten Resultate schriftlich Bericht zu erstatten. Nach Ablauf eines Jahres ist jeweils ein Zwischenbericht, bei Abschluss des Projektes ein Schlussbericht einzureichen, der mit einer kurzen maximal einseitigen Zusammenfassung versehen ist. Sobald Ergebnisse des Projektes in Publikationen veröffentlicht werden, muss auf die Förderung dieses Projektes durch die Stiftung zur Förderung der Ernährungsforschung hingewiesen werden. Der Stiftung ist zudem ein Belegexemplar abzugeben.
StipendiatInnen berichten dem Präsidenten der Stiftung über ihre Tätigkeit. Auf Ende des Stipendiums ist ein Schlussbericht einzureichen.