Die Gesuche werden durch Mitglieder des Stiftungsrates begutachtet und anlässlich der Sitzungen des Stiftungsrates vorgestellt.
Der Präsident des Stiftungsrates kann auch auswärtige ExpertInnen zur Begutachtung beiziehen. Er ist verpflichtet, deren Berichte vertraulich zu behandeln, sofern die ExpertInnen dies wünschen.